Deutsche Gesellschaft für die Vereinten
Nationen
Nur einen Tag nach Verlängerung seines Mandates durch den
UN-Menschenrechtsrat für ein Jahr, stellte der Sonderbeauftragte des
UN-Generalsekretärs für die Fragen der Menschenrechte und transnationaler
Unternehmen sowie anderer Wirtschaftsunternehmen, John Ruggie, seine bisherige
Arbeit und weiteren Pläne vor.
Der Harvardprofessor sprach am Mittwoch,
den 20. Juni, auf einer von der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten
Nationen und der Friedrich-Ebert-Stiftung veranstalteten Podiumsdiskussion in
Berlin.
Ruggie kündigte an, sich umfassend mit bilateralen
Investitionsschutzabkommen zu beschäftigen. Seiner Erfahrung nach seien diese
ein Hindernis für den wirksamen Schutz der Menschenrechte, da mit den Abkommen
in vielen Staaten Rahmenbedingungen garantiert würden, die nationale Gesetze zu
einem besseren Schutz der Menschenrechte verhindern können.
Ruggie machte
zudem deutlich, dass er kein Gegner von rechtsverbindlichen Lösungen sei. Er
betonte die unterschiedliche Verantwortung von Staaten und Unternehmen. Letztere
hätten die Pflicht, Menschenrechte zu achten, während Staaten überdies eine
Schutz- und Erfüllungspflicht zukomme. Gegenüber dem Vorschlag verbindlicher
Normen auf internationaler Ebene vertritt Ruggie in kurz- und mittelfristiger
Perspektive die Idee eines von Prinzipien geleiteten Pragmatismus. Dahinter
stehen Überlegungen, wie zum Beispiel die Übernahme menschenrechtlicher
Verpflichtungen durch die Staaten, in denen multinationale Firmen ihren Sitz
haben, wenn die Instrumente der Staaten, in denen diese Firmen operativ tätig
sind, zum Schutz der Menschenrechte versagen oder kein Willen zum Schutz seitens
der entsprechenden Regierung besteht. Zudem verfolgt Ruggie einige
branchenspezifische Ansätze.
John Ruggie war im Juli 2005 auf Anfrage der
Menschenrechtskommission mit der Resolution 2005/69 zum Sonderbeauftragten
ernannt worden. Während seiner zweijährigen - aktuell noch einmal um ein Jahr
verlängerten - Mandatszeit oblag ihm die schwierige Aufgabe, konsensfähige
Empfehlungen zur Förderung von Menschenrechten in der Wirtschaft und zur
Bestimmung der Bereiche unternehmerischer Verantwortung abzugeben.
Bisher
liegen zwei Berichte vor. In diesen stellt Ruggie eine Schutzlücke hinsichtlich
der Verletzung der Menschenrechte durch Unternehmen fest und untersucht
insbesondere die Rolle der Staaten bei der Durchsetzung und Wahrung von
Menschenrechten.
Pressekontakt: Ulrich Keller, keller@dgvn.de,
030/259-375-0,
Einladung&Programm der
Veranstaltung
Die Berichte des Sonderbeauftragten des
UN-Generalsekretärs sind in englischer Sprache zugänglich:
Human rights impact assessments - resolving key
methodological questions
Report of the Special Representative of the
Secretary-General on the issue of human rights and transnational corporations
and other business enterprises.
Business and human
rights: mapping international standards of responsibility and accountability for
corporate acts
Report of the Special Representative of the
Secretary-General on the issue of human rights and transnational corporations
and other business enterprises.
Weitere Links zu John Ruggie:
auf der
Seite des
Hochkommissars
für Menschenrechte
auf der Seite des
Business
& Human Rights Resource Centre
DGVN-Publikationen zum Thema:
Aus der
Zeitschrift Vereinte Nationen, Heft 4/05:
UN-Normen zur
Unternehmensverantwortung von Elisabeth Strohscheidt
Aus der Blauen
Reihe, Nr. 88:
Normen der Vereinten
Nationen für die Verantwortlichkeiten transnationaler Unternehmen und anderer
Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte